Allgemeine Regeln und Bestimmungen bei anmeldepflichtigen MBVC-Anlässen

Anmeldungen

  • Anmeldungen können über die Website www.mbvc.ch, per E-Mail oder per Post (Anmeldekarte) an die in der Ausschreibung genannten Organisierenden gesandt werden. Bitte unbedingt die vollständige und aktuelle Adresse (einschliesslich E-Mail und Mobile-Nummer) angeben.
  • Rechnungen werden nach Anmeldungseingang verschickt. Ist die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung limitiert, kommen jene Anmeldungen auf die Warteliste, die nach dem Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl oder nach Anmeldeschluss eingetroffen sind.
  • Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt. Die Berechtigung zur Teilnahme am Anlass setzt die Bezahlung der Rechnung voraus.

 

Teilnahmeberechtigung

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des MBVC Schweiz mit einem Mercedes-Benz Oldtimer oder Youngtimer. Die spezifisch nach Fahrzeugkategorien ausgeschriebenen Ausfahrten, wie Chassistypen oder SL-Modelle, sind in erster Linie den Fahrzeugen der jeweiligen Kategorien vorbehalten. Auf Anfrage können auch Gäste teilnehmen.
  • Ist ein angemeldetes Fahrzeug am Durchführungstag nicht einsatzfähig (z.B. infolge Panne), kann auf ein Ersatzfahrzeug ausgewichen werden. Handelt es sich dabei um einen neueren Wagen, bitten wir um Zurückhaltung bei der Kolonnenbildung oder Aufstellung der Fahrzeuge.
  • Mit der Anmeldung zum Anlass erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die während dem Anlass gemachten Fotos und Filme der teilnehmenden Fahrzeuge und Personen auf der Club-Website www.mbvc.ch und im MBVC-Magazin veröffentlicht werden dürfen.

 

Durchführung

  • Die Ausfahrten werden bei jedem Wetter durchgeführt. Die Anmeldung ist verbindlich; bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung der bezahlten Kosten.
  • Bei ungünstigen Wetterverhältnissen oder verkehrstechnischen Problemen bleiben kurzfristige Programm- und/oder Routenänderungen vorbehalten.
  • Erscheinen nicht angemeldete Personen (Mitglieder wie Nichtmitglieder) am Anlass, entscheiden die Organisierenden vor Ort anhand organisatorischer Kriterien, ob diese Personen berücksichtigt werden können oder zurückgewiesen werden müssen.

 

Fahrinformationen

  • Vorgängig zur Ausfahrt wird ein Routenplan oder -beschrieb versandt oder alternativ den Teilnehmenden am Start ausgehändigt.
  • Die Route der Ausfahrt ist nicht jaloniert.

 

Rechtliches

  • Das Strassenverkehrsgesetz hat auf allen Strecken Gültigkeit.
  • Die Teilnehmenden fahren auf eigene Gefahr.
  • Für allfällige Schäden haften weder der Club noch die Organisierenden.
  • Startgeld bedeutet Reuegeld; wir empfehlen den Abschluss einer Reise- oder Annullationskostenversicherung.